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Titel: Direktorenbestellung, Nr. 2 . Antragstellerin: Clara Bauer Schule: AHS Franz-Asenbauergasse .
Beschreibung: Direktor/innen werden oft nur aufgrund ihrer politischen Richtung eingestellt bzw. abgelehnt und nicht aufgrund ihrer Kompetenzen. Viele kommen mit ihren Aufgaben nicht zurecht, sind überfordert und passen nicht zur Schule. Dabei hat ein/e Direktor/in eine große Verantwortung und kann seine/ihre Schule im positiven, wie im negativen beeinflussen. Deswegen sollen die Direktorkandidaten/innen zuerst von einem Assessment-Center ausgesucht werden und der SGA bei der Direktoreneinstellung Mitentscheidungsrecht haben!
Wie wird man dann Direktor/in? 1. Ausschreibung 2. Unabhängiges Assessment-Center: Die 5 besten Kandidat/innen werden an den SGA weitergeleitet. 3. Hearing vor dem SGA -> sendet Vorschlag des/der zukünftigen Direktor/in an Institution auf Landesebene (zurzeit: Kollegium im Stadtschulrat; in Zukunft eventuell andere Institution: z.B.: LSGA) 4. Hearing vor Landesinstitution -> sucht Direktor/in aus 5. SGA hat absolutes Vetorecht
Forderung: - Kandidaten/innen für Direktor/in müssen sich bei einem Assessment-Center bewerben. Dieses wählt dann die 5 besten Kandidaten/innen aus, die dann vor dem SGA ein Hearing abhalten. - SGA hat Vorschlagsrecht für Direktor/in - Institution auf Landesebene stimmt über Direktor/in ab - SGA hat absolutes Vetorecht
Bild: Pia Bauer (Vorsitz des Schülerparlaments), Clara Bauer (am Rednerpult)
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